Wie geht ein Inkasso Unternehmen in der Schweiz vor?

 

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Unbezahlte Rechnungen sind für Unternehmen im besten Fall ärgerlich. Im schlimmsten Fall können ausfallende Zahlungen sogar die Existenz des Betriebes bedrohen. Durch hohe Ausstände können besonders kleine und mittelständische Unternehmen ihrerseits schnell keine Rechnungen mehr begleichen und dadurch selbst zahlungsunfähig werden. Dabei steckt hinter einer nicht bezahlten Rechnung nur in sehr wenigen Fällen eine böswillige Person, die gern Schaden anrichtet. Oft sind es private oder berufliche Gründe, die eine Person in die Zahlungsunfähigkeit bringen. In anderen Fällen wiederum gerät das Bezahlen durch die Hektik des Alltags einfach unter. Wie gehen Inkassounternehmen in der Schweiz bei der Geldeintreibung überhaupt vor?

 

Inkassounternehmen in der Schweiz: Positiv für beide Seiten

Der Ruf von Inkassobüros ist in den meisten Fällen schlechter als berechtigt. Ein gutes Inkassobüro berücksichtigt nicht nur Ihre Interessen als Gläubiger, sondern auch die des Schuldners. Natürlich ist es am Ende das Ziel, Ihre Forderung zu begleichen. Doch auf dem Weg zu diesem Ziel ist es entscheidend, Verständnis und Mitgefühl gegenüber denen zum Ausdruck zu bringen, die möglicherweise unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Stellen Sie sich beispielsweise einen Familienvater vor, der aufgrund von Umstrukturierungsmassnahmen in seiner Firma vor Kurzem die Arbeitsstelle verloren hat. Er würde die Rechnungen sehr gern zahlen, doch die Versorgung seiner Familie steht für ihn natürlich an erster Stelle. Inkassounternehmen sind in der Schweiz auf derartige Konstellationen spezialisiert und arbeiten mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Gleichzeitig verlieren sie nie das Ziel aus den Augen, Ihre Forderung am Ende einzutreiben.

 

Auf Seriosität achten

Grundsätzlich unterliegen Inkassobüros aus der Schweiz zwar keiner staatlichen Aufsicht. Dennoch gibt es Möglichkeiten, wie Sie ein seriöses Inkasso erkennen können. Einer der wichtigsten Faktoren ist die Eintragung des Unternehmens in ein offizielles Register oder der Mitgliedschaft in einem Verband für Inkassounternehmen. Einer der grössten Verbände in diesem Bereich in der Schweiz ist der „Verband geprüfter Inkassounternehmen Schweiz“ (kurz: VGIS). Für eine solche Eintragung gelten strenge Auflagen, deren Einhaltung vom Register auch entsprechend überprüft wird. Unter anderem ist eine seriöse Arbeitsweise Grundlage für die Genehmigung. Die Angebote auf der Seite inkasso-offerten.ch beispielsweise sind seriös und zuverlässig.

 

Der aussergerichtliche Weg

Das Inkasso in der Schweiz unterteilt sich – wie in vielen anderen Ländern auch – in zwei Arten: dem „aussergerichtlichen“ und dem „gerichtlichen“ Inkasso. In der ersten Phase ist es das Ziel, sich mit dem Schuldner direkt zu einigen. Dafür setzt sich das Inkassobüro mit dem Schuldner in Verbindung – meist schriftlich, in einigen Fällen auch telefonisch. Von Hausbesuchen wird in aller Regel abgesehen. Wichtig ist, Ihre Gläubiger nicht „in die Enge zu treiben“, sondern einen gemeinsamen Weg zu finden, der für beide Seiten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Dies kann durch eine Stundung der Forderung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung erreicht werden. Die Lösungswege sind dabei oft so unterschiedlich wie die zugrunde liegenden Fälle selbst. Doch all die Mühe lohnt sich, denn der Grossteil der Zahlungsrückstände lässt sich auf diesem Weg begleichen.

 

Wenn nichts mehr hilft: der Gang zum Gericht

Erst wenn dieser Weg zu keinem Ergebnis führt, geht das Verfahren in die gerichtliche Phase. Ein transparentes Inkassobüro wird Ihnen zu Beginn mitteilen, welche Erfolgsaussichten bestehen und mit welchen Kosten Sie rechnen können. Die Grundlage für das gerichtliche Eintreiben von Forderungen ist das sogenannte „Betreibungsbegehren“. Dieses kann durch Sie als Gläubiger selbst erstellt werden, in der Regel übernehmen aber Inkassobüros diese Arbeit. Dies ist auch aufgrund formaler Anforderungen sinnvoll. Das Betreibungsbegehren wird an das zuständige Betreibungsamt gerichtet. Das zuständige Amt erlässt anschliessend einen Zahlungsbefehl gegenüber dem Schuldner.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Variante: Der Schuldner erhebt keinen Widerspruch und zahlt die ausstehende Rechnung. Zugegeben, dieser Fall ist leider eher selten. Denn mit wem man sich bisher nicht einigen konnte, wird in der Regel auch jetzt nicht zahlen wollen.

Die zweite Variante: Der Schuldner erhebt gegen diesen Zahlungsbefehl Widerspruch (Rechtsvorschlag), das Verfahren wird dadurch zunächst eingestellt. Möchten Sie nicht auf der Forderung und den bisherigen Kosten sitzenbleiben, bleibt Ihnen nur der Gang zum Gericht. Dies müssen Sie auch für den Fall tun, dass der Schuldner auf den Rechtsvorschlag gar nicht reagiert. In diesen Fällen wird das Betreibungsverfahren fortgesetzt, was zur Zwangsvollstreckung durch das Betreibungs- und Konkursamt führt. Sollte auch dieser Schritt keinen Erfolg haben, bleibt noch die Pfändung.

 

Unangenehme Folgen

Der gerichtliche Weg ist für beide Seiten als letzter Schritt zu verstehen. Als Gläubiger müssen Sie oft lange warten, bis Prozesse abgeschlossen sind und Sie am Ende wirklich das Geld bekommen. Der Schuldner gerät durch einen Eintrag in das Betreibungsregister in eine unangenehme Situation, die auch in Zukunft Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Beispielsweise bei der Beantragung von Krediten oder bei der Wohnungssuche. Daher ist die aussergerichtliche Einigung die erste Wahl, wenn es um die Eintreibung von Forderungen geht.

 

Fazit

Die Einschaltung eines Inkassounternehmens in der Schweiz kann Ihrem Unternehmen helfen, ausstehende Zahlungen einzufordern. Dabei können Sie den Grossteil der damit verbundenen Arbeit abgeben und sich weiter auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Geschäft. Gleichzeitig können Sie bei einem seriösen Inkassounternehmen aus der Schweiz sicher sein, dass auch die Interessen der Schuldner gewahrt werden. Da zunächst stets eine aussergerichtliche Einigung angestrebt wird. Erst, wenn sämtliche Versuche fehlschlagen, hilft nur noch der Gang zum Gericht. Doch auch in diesem Fall bietet ein Inkassobüro wie inkasso-offerten.ch Ihnen die nötige Unterstützung.