Mahnverfahren
Zahlt ein Schuldner seine offenen Rechnungen nicht, kann der Gläubiger ein Mahnverfahren einleiten. Für den Forderungseinzug kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden oder der Gläubiger setzt sein Recht auf Zahlung in Eigenregie durch. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen ein Mahnverfahren zu bieten hat.
Es wird zwischen aussergerichtlichem und gerichtlichem Mahnverfahren unterschieden. Im ersten Schritt wird jeder Gläubiger versuchen, eine Zahlung ohne die Mithilfe eines Betreibungsamtes zu erreichen. Reagiert ein Kunde jedoch auf Zahlungserinnerung, Mahnung und Co nicht, bleibt oft nur die Einleitung einer Betreibung.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Kompetenz und Durchhaltevermögen von zentraler Bedeutung bei der aussergerichtlichen Geldeintreibung sind. Bleiben Sie am Ball, prüfen Sie Zahlungsfristen, Zahlungseingänge und reagieren Sie unmittelbar auf einen Verzug. In der Regel wird Hartnäckigkeit mit einer schnellen Begleichung der offenen Forderung belohnt.
Aussergerichtliches Mahnschreiben
Bleibt eine Forderung offen, werden Sie zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung versenden. Schliesslich kann jeder Stammkunde auch mal die Bezahlung einer Rechnung vergessen. In Zahlungserinnerungen setzen Sie dennoch am besten eine konkrete Zahlungsfrist. Gerät der Schuldner erneut in Zahlungsverzug, können Sie den nächsten Inkassoschritt gehen.
Reagiert der Kunde auch auf die zweite Mahnung nicht, lohnt es sich, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen. Das Telefoninkasso sollte ein Inkassosachbearbeiter in Angriff nehmen, der diesbezüglich fachlich und psychologisch ausgezeichnet geschult ist. Im persönlichen Gespräch lassen sich häufig die wahren Gründe für eine Nichtzahlung erkennen:
- Kunde ist zahlungsunfähig, aber zahlungsbereit
- Kunde ist zahlungsunwillig, da unzufrieden
- Es bestehen Missverständnisse zwischen Schuldner und Gläubiger
- Die Vereinbarung über eine Ratenzahlung oder ein Vergleich können helfen
Gerichtliches Mahnverfahren
Können Sie Ihr Geld aussergerichtlich nicht erfolgreich eintreiben, bleibt oft nur die Einleitung eines Betreibungsverfahrens. Im letzten Mahnschreiben sollte eine Betreibung bereits angedroht werden, sodass Ihr Schuldner über die gerichtlichen Folgen seiner Nichtzahlung informiert ist.
Betreibungen werden über einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Betreibungsamt eingeleitet. Auch ein beauftragtes Inkassobüro kann ein Betreibungsverfahren einleiten. Nun folgen Zahlungsbefehl und im Ernstfall die Pfändung der Vermögenswerte.
In der Schweiz unterscheidet man eine Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs. Ein gerichtliches Mahnverfahren kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn beim Schuldner auf pfändbare Werte bzw. pfändbarer Lohn vorhanden sind. Andernfalls wird über den unbezahlten Betrag ein Verlustschein ausgehändigt.
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