Inkasso Glossar Erklärung

Mahnschreiben

Zahlt ein Schuldner seine offene Rechnung nicht fristgerecht, sollten Gläubiger unverzüglich auf diese Nichtzahlung reagieren. In der Regel werden Gläubiger in diesem Fall eine schriftliche Zahlungsaufforderung versenden. Ob Sie bei diesem Schreiben von Zahlungserinnerung, Mahnschreiben oder Zahlungsaufforderung sprechen, ist irrelevant.

Fakt ist, dass Sie an eine Zahlung erinnern, auf die Sie bislang noch warten. Wie Sie dieses Schreiben aufsetzen – ob eher freundlich oder bestimmend – ist von Ihrer Unternehmensphilosophie abhängig und davon, wie oft Sie bereits gemahnt haben.

Eine Mahnung können Sie als Gläubiger selbst aufsetzen oder Sie beauftragen ein Inkassounternehmen Schweiz mit dem Forderungseinzug. Geld eintreiben fordert manchmal sehr viel Zeit, Nerven und juristisches Fachwissen. Da ist es sinnvoll, offene Schulden eintreiben zu lassen – und zwar von Experten.

Mahnung – was gehört ins Mahnschreiben?

Sie fragen sich: Wie mahne ich richtig? Welche Inhalte müssen Mahnungen enthalten und wie schreibe ich eine Mahnung? Grundsätzlich sind Mahnschreiben an gesetzliche Bestimmungen gebunden. So müssen sie folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Gläubigers
  • Name und Kontaktdaten des Schuldners
  • Angaben zur Rechnung: Rechnungsnummer, Forderungsbetrag
  • Weitere Details zur offenen Forderung, wie Fälligkeit und Datum
  • Eventuell Inkassogebühren, Mahngebühren bzw. Verzugszinsen

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Kunden mehrmals an Zahlungen zu erinnern. In der Regel wird das dreistufige Mahnsystem gewählt, um Kunden zur Leistung zu bewegen. In diesem Fall schreiben Sie eine erste Mahnung (meist eine freundliche Zahlungserinnerung), eine zweite Mahnung, die bereits etwas eindringlicher geschrieben wurde und eine letzte Mahnung.

Letzte Mahnung – Betreibungsandrohung

Die letzte Mahnung wird auch als Betreibungsandrohung bezeichnet. In diesem Mahnschreiben setzen Sie erneut eine Zahlungsfrist und klären Ihren Schuldner gleichzeitig über die Konsequenzen und rechtlichen Folgen einer Nichtbeachtung auf.

Nämlich: Die Einleitung einer Betreibung. Bevor Sie eine letzte Mahnung als Androhung einer Betreibung versenden, sollten Sie sich natürlich die Frage stellen, ob Sie tatsächlich eine gerichtliche Geldeintreibung durchführen lassen möchten. Am besten beraten Sie sich mit einem professionellen Inkassobüro, einer Betreibungshilfe mit Erfahrung.

Schweizer Inkassodienstleister übernehmen für Sie das vorrechtliche, gerichtliche und nachrechtliche Inkasso ganz nach Ihren Vorstellungen. Ob Forderungsankauf, Verlustscheininkasso, Auslandsinkasso oder Masseninkasso – jeder Inkassofall ist unterschiedlich gelagert und verlangt häufig mehr, als nur das Versenden eines Mahnschreibens.