Inkassovollmacht ausfüllen
Neben mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und grossen Konzernen geraten auch Privatpersonen hin und wieder in folgende Situation: Eine oder mehrere offene Rechnungen oder Forderungen werden nicht bezahlt. Ist der Zahlungsunwillige ein Bekannter oder gar Freund, wird der Forderungseinzug auch noch von negativen Emotionen belastet.
In diesen Fällen ist es oft ratsam, ein unabhängiges Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Hierzu erteilen Sie dem Inkassobüro Ihres Vertrauens zuvor eine Inkassovollmacht. Ohne Inkasso-Vollmacht ist die Übertragung eines Inkassofalles nicht möglich.
Mit der Inkassovollmacht beauftragen Sie eine Inkassofirma, in Ihrem Namen Gelder einzutreiben. Ob es nun darum geht, Geld von Ihrem Ex einzutreiben oder Massenforderungen für Ihr Unternehmen einzufordern – ein seriöses Inkassounternehmen ist in diesem Fall Gold wert. >> offene Rechnung Schuldner
Hinweise zur Vollmachtserteilung
Bevor Sie eine Inkassovollmacht an eine Inkassofirma erteilen, sollten Sie sich im Vorfeld mit dem Thema „externes Inkassounternehmen“ befassen. In der Regel ist die Vollmachtserteilung nicht an eine feste Form gebunden. Sie können also auch mündlich einen Inkassoservice mit der Eintreibung Ihrer offenen Forderungen beauftragen.
In der Praxis wird jedoch eine Inkassovollmacht aus Beweisgründen schriftlich erteilt. Schliesslich kann der Schuldner jederzeit die Einsicht in die Inkassovollmacht verlangen. Denn: Die Schuld kann nur getilgt werden, wenn der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung an den Gläubiger nachkommt.
Würde er das Geld an ein Inkassobüro überweisen, das vom Gläubiger gar nicht beauftragt wurde, wäre die Forderung noch immer unbezahlt. Da kein Schuldner doppelt zahlen möchte, wird er sich vor einer Zahlung absichern wollen. Die Inkassovollmacht bzw. eine Kopie des Inkassoauftrages wird daher immer dem Schuldner ausgehändigt.
Inkasso-Vollmacht – wichtige Inhalte
Sie fragen sich, was eine solche Vollmacht alles beinhalten sollte? Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte:
Inkassovollmacht sollte Kontaktdaten des Vollmachtgebers beinhalten
- Name, Geburtsdatum, Anschrift
Inkassovollmacht sollte Kontaktdaten des Vollmachtnehmers beinhalten
- Name, Anschrift des Inkassounternehmens
Inkassovollmacht sollte Informationen zur offenen Forderung enthalten
- Rechnungsnummer, Auftragsdatum, Kundendaten des säumigen Schuldner
Aus der Inkassovollmacht sollte zudem hervorgehen, zu welchem Zweck das Inkassounternehmen beauftragt wurde (Einzug von o.g. Forderung)
Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers machen die Inkassovollmacht schliesslich komplett. Mit diesem Schriftstück sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, sodass Ihr Schuldner auch sehen kann, dass es sich um eine seriöse Geldeintreibung handelt.
Inkassobüro Schweiz beauftragen
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