Mahnung
Richtig Mahnen erfordert ein gut organisiertes Forderungsmanagement. Viele Gläubiger empfinden das Mahnverfahren als unangenehme Auseinandersetzung mit ihrem Schuldner. Doch letztlich geht es um Geld, das dem Gläubiger zusteht. Darum sollte auf einen Zahlungsausfall unverzüglich reagiert werden, ob in Eigenregie oder mit einem professionellen Geldeintreiber an der Seite. Zahlt ein Schuldner seine offene Rechnung nicht, sollten Sie im ersten Schritt eine freundliche Zahlungserinnerung versenden.
In dieser Erinnerung setzen Sie eine Zahlungsfrist: ein konkretes Datum ist besser als ungenaue Aussagen, wie „innert 2 Wochen“. Zahlt Ihr Schuldner bis zu diesem Zeitpunkt seine Rechnung weiterhin nicht, befindet er sich weiterhin im Zahlungsverzug. Jetzt beginnt das eigentliche Mahnverfahren. Offene Forderungen eintreiben fordert oft starke Nerven.
Erfolgreiches Mahnverfahren
Entscheiden Sie sich dazu, das Mahnverfahren in die Wege zu leiten, beginnen Sie mit der ersten Mahnung. Die erste Mahnung sollte unverzüglich nach Zahlungsverzug versendet werden. Grundsätzlich müssen Sie keine Zahlungserinnerung voranschieben. Sie können auch direkt mahnen. Doch freundlicher ist es natürlich, erst einmal an eine ausbleibende Zahlung zu erinnern, bevor Sie mit der Tür ins Haus fallen.
Wie mahne ich richtig? Diese Fragen stellen sich fast alle Gläubiger, die zum ersten Mal mahnen. Ein Mahnschreiben ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden und sollte in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Gläubigers
- Name und Adresse des Schuldners
- Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag
- Weitere Details zur offenen Fälligkeit und Datum
- Eventuell Verzugszinsen und Mahngebühren
Zweite Mahnung und Betreibung
Eine zweite Mahnung dient dazu, den Schuldner noch einmal an seine offene Rechnung zu erinnern. Erfolgt darauf jedoch immer noch keine Reaktion, sollten Sie sich überlegen, ob Sie ein Betreibungsverfahren einleiten möchten. In einem zweiten oder dritten Mahnschreiben sollten Sie Ihren säumigen Zahler dann auf die rechtlichen Folgen seiner Nichtzahlung hinweisen.
Möglicherweise können Sie noch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, andernfalls bleibt Ihnen nur noch die Einleitung eines Betreibungsverfahrens. Ihr Mahnwesen kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie unverzüglich auf das Verhalten Ihrer Kunden reagieren und eine klare Linie bei der Eintreibung Ihrer offenen Forderungen verfolgen.