Inkasso Glossar Erklärung

Inkasso

Das Wort „Inkasso“ leitet sich von dem ital. Substantiv „incasso“ ab. Die Übersetzung beschreibt den Begriff treffend: wörtlich übersetzt heisst es demnach „Geld einziehen“ bzw. „einkassieren“. Der Ausdruck „Inkassowesen“ ist eine Bezeichnung, die aus der Betriebswirtschaftslehre und dem Bankwesen stammt.

Der Begriff Inkasso – im Schweizer Raum Inkasso Schweiz – wurde vorwiegend durch das Bankwesen geprägt und beschreibt heute in erster Linie das gewerbliche Eintreiben von offenstehenden Rechnungen und nicht gezahlten Forderungen. Offene Rechnungen können sowohl geschäftliche als auch private Aussenstände sein.

Die Inkassobearbeitung wird in den meisten Fällen über einen der folgenden drei Wege betrieben:

  • Sie bearbeiten Ihre Zahlungsausfälle selbst, damit Ihr Kunde die Zahlung in die Wege leitet.
  • Sie beauftragen einen Anwalt damit, Ihre Forderungen fristgerecht zu begleichen.
  • Sie beauftragen eine Inkasso GmbH bzw. ein Inkassounternehmen, um Ihre ausstehenden Forderungen beim Schuldner erfolgreich einzufordern.

Mahnsystem: durchdacht & erfolgreich

Sie haben Kunden oder Geschäftspartner in Zürich, Basel oder einer anderen Stadt, die ihre Rechnungen nicht fristgerecht zahlen? Über das Inkasso – oder auch Forderungsmanagement – werden sie aufgefordert, ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb einer festgelegten Zahlungsfrist nachzukommen. So wird über das Inkasso die Liquidität innerhalb von Unternehmen und Privathaushalten wiederhergestellt.

Doch was tun Sie, wenn Ihr Schuldner trotz Zahlungserinnerung auf Ihre Rechnungsstellung nicht reagiert? Wenn er trotz Mahnung seine offene Rechnung nicht bezahlt? In diesen Fällen gibt es verschiedene Lösungen, die zum gewünschten Zahlungserfolg führen können. Man unterscheidet aussergerichtliche, gerichtliche und nachgerichtliche Inkassomassnahmen.

Da viele KMU, Selbständige und Privatpersonen Ihr Inkasso in Eigenregie nicht erfolgreich zum Ziel führen können, beauftragen sie einen Inkassodienstleister mit dem Inkassowesen. Inkassofirmen haben in der Schweiz unterschiedliche Namen: So versteht die Schweizerische Bevölkerung unter Betreibungsagentur, Inkasso GmbH, Inkassoagentur, Inkassogesellschaft und Inkassotreuhandinstitut ein und dasselbe.

Inkassobetriebe bieten 1a-Inkassohilfe

Unabhängig von Forderungsalter und Forderungshöhe ist es immer ärgerlich, wenn Rechnungen unbezahlt bleiben. Über kurz oder lang können Zahlungsausfälle die Liquidität Ihrer Firma stark schwächen. Sorgen Sie daher vor und bringen Sie Ihr Inkasso in trockene Tücher.

Häufig kommen Sie mit einem professionellen Inkassobüro an Ihrer Seite bereits auf der aussergerichtlichen Schiene auf einen grünen Zweig. Lassen Sie sich von den Spezialisten einen Zahlungsplan erstellen, sodass Ihr Schuldner die Möglichkeit hat, seine Schulden in Teilzahlungen bzw. Ratenzahlungen zu begleichen.

Das nimmt oft schon den Wind aus den Segeln, sodass offene Rechnungen schnell vom Tisch sind. Sollte Ihr Schuldner hingegen eher zahlungsunwillig als zahlungsunfähig sein, wird er sich möglicherweise auch auf eine Ratenzahlung nicht einlassen wollen.

Einleitung einer Betreibung

Unabhängig davon, wieviel CHF Sie einfordern möchten – bei Zahlungsunwilligkeit hilft oft nur die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Das sogenannte Betreibungsverfahren sollte jedoch nur dann eingeleitet werden, wenn zuvor eine Bonitätsprüfung bzw. eine Wirtschaftsauskunft eingeholt wurde.

Endet das Betreibungsverfahren mit einer gerechtfertigten Forderung, die jedoch finanziell nicht beglichen werden kann, so wird ein Verlustschein ausgestellt. Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Während dieser Zeit haben Sie als Gläubiger jederzeit die Möglichkeit, über eine Betreibung Ihre Forderung doch noch erfolgreich einzuholen (Verlustschein Inkasso).

Ein Verlustzins wird Ihnen in diesem Fall jedoch nicht gewährt. So bleibt unterm Strich in diesem Fall immer ein Ausfallschaden bestehen. Möchten Sie das Forderungsausfallrisiko in Ihrem Unternehmen minimieren, besteht für Sie die Möglichkeit, eine Forderungsausfallversicherung abzuschliessen.