Gerichtliches Mahnverfahren
Reagiert ein Schuldner auf eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung nicht mit einer Zahlung, muss der Gläubiger weitere Schritte einleiten, wenn er Geld erfolgreich eintreiben möchte. Wenn sich aussergerichtlich keine Lösung findet, gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Gläubiger verzichtet auf den Forderungseinzug und zahlt die offene Forderung aus eigenen Mitteln. Diese Variante ist selbstverständlich dauerhaft keine gute Lösung, um wachsende Aussenstände aufzufangen.
Der Gläubiger leitet ein gerichtliches Mahnverfahren ein, im Zweifel auch mit Hilfe eine professionellen Inkassobüros. In der Schweiz gibt es viele seriöse Geldeintreiber, die einen zuverlässigen und professionellen Inkassoservice anbieten. Der Kontakt zum Schuldner läuft bei einem gerichtlichen Mahnverfahren bzw. einer Betreibung über das zuständige Betreibungsamt.
Mahnschreiben erstellen lassen
Viele Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen lassen ein Mahnschreiben von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen verfassen. Die Tatsache, dass die Mahnung nicht vom Gläubiger selbst geschrieben wurde, motiviert den Schuldner häufig schon zur unverzüglichen Zahlung.
Einige Schuldner reagieren jedoch dennoch nicht und lassen sich auch durch das Telefoninkasso nicht zur Zahlung bewegen. Bleiben alle aussergerichtlichen Inkassowege erfolglos, kann ein gerichtlichtes Mahnverfahren eingeleitet werden.
Das gerichtliche Mahnverfahren fordert die Einhaltung von Fristen, eine gesetzlich vorgeschriebene Form und umfassendes juristisches Fachwissen. Wenn Sie einen Experten für die Einleitung eines Mahnverfahrens bei Gericht suchen, sind Sie bei Schweizer Inkassofirmen goldrichtig.
Mahnung mit Betreibungsandrohung
Das gerichtliche Mahnverfahren wird in der Schweiz auch Betreibung genannt. Wenn sich ein Unternehmen vornimmt, eine offene Forderung eines Kunden gerichtlich einzufordern, so leitet er ein Betreibungsverfahren ein. Hierzu wird beim zuständigen Betreibungsamt ein Antrag auf Betreibungsbegehren gestellt.
Eine Betreibung kann bei einer gerechtfertigten Forderung in einer Betreibung auf Pfändung enden. Der Schuldner wird in diesem Falle vom Gesetz verpflichtet, seine offenen Forderungen zu begleichen. Kann er eine Zahlung nicht aus flüssigen Mitteln gewährleisten, so können Einkommen und bestimmte Sachen gepfändet werden.
Ein Betreibungsverfahren geht in das Fortsetzungsbegehren und letztlich in das Pfändungsverfahren mit Verwertung über. Können offene Forderungen des Gläubigers nicht oder nur teilweise über das Verwertungsverfahren beglichen werden, so wird über die ausbleibende Forderung ein Verlustschein ausgestellt.