inkasso beauftragen bei inkasso-offerten.ch

Anleitung für die Beauftragung eines Inkassobüros 

Trotz ausstehender Forderungen scheuen viele Unternehmen den Gang zum Inkassounternehmen. Oft denken die Entscheidungsträger, dass dieser Schritt viel zu aufwendig sei und das Inkassounternehmen auch keine anderen Möglichkeiten hätte als ihre eigene Firma. Gleichzeitig werden Personalkräfte an ausstehende Forderungen gebunden, solange eine fällige Forderung verfolgt wird – wenn sie nicht gleich völlig aufgegeben wird. Dabei ist es gar nicht so schwer, ein Inkassobüro mit der Eintreibung einer Forderung zu beauftragen – anbei werden die 4 wichtigsten Schritte näher erläutert, wie Sie ein Inkasso beauftragen können.

 

Schritt 1: Forderung stellen

Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie als Gläubiger die Forderung an den Schuldner stellen. Denn ohne fällige Forderung kann auch kein rechtlicher Anspruch geltend gemacht werden. Ob Sie es glauben oder nicht – viele Fälle der Forderungseintreibung scheitern bereits bei diesem Schritt. Im Idealfall sollten Sie die Forderung schriftlich fixieren – beispielsweise in Form einer Rechnung oder eines Anschreibens. Ebenfalls sollte das Schriftstück neben dem fälligen Betrag auch eine Frist zur Begleichung der Forderung beinhalten. Denn auch hier gilt: Ohne fällige Frist kommt ein Schuldner nicht in Zahlungsverzug, und dann können Sie auch kein Inkasso beauftragen.

 

Tatsächlich kommt es nicht selten vor, dass Schuldner fällige Forderungen schlichtweg übersehen – der Stress des Alltags lässt grüssen. Durch eine freundliche Zahlungserinnerung kann ein Grossteil der ausstehenden Forderungen bereits abgefangen werden. Dadurch sparen Sie sich lange Kosten durch die Eintreibung oder Gerichtsverfahren. Sollte der Gläubiger jedoch auf die Zahlungserinnerung nicht reagieren und sämtliche Fristen verstreichen lassen, sollten Sie zum nächsten Schritt übergehen und ein professionelles Unternehmen mit der Eintreibung beauftragen.

  

Schritt 2: Inkasso beauftragen

Dazu sollten Sie sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Anbieter auf dem Markt verschaffen. Dabei hilft Ihnen beispielsweise die Webseite inkasso-offerten.ch. Hier finden Sie eine übersichtliche Eintragung seriöser Inkassobüros, welche Sie mit der Eintreibung beauftragen können. Ausserdem gilt es, ein Inkassounternehmen zu finden, welches bereits Erfahrungen mit ähnlichen Kunden wie Ihrem Unternehmen sammeln konnte. Denn was bringt Ihnen ein Inkassobüro, das langjährige Erfahrungen in der Betreibung zwischen Unternehmen hat, wenn Ihr Schuldner eine Privatperson ist?

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch oder über die Webseite des Unternehmens. Früher oder später kommt es auch zum persönlichen Gespräch. Dieses ist wichtig, um die groben Eckdaten Ihres Auftrags abzuklären. Zudem sollten Sie spätestens jetzt die fällige Forderung nachweisen können, denn ohne Nachweis wird ein Inkassobüro nicht tätig. Haben Sie sich für ein Unternehmen entschieden, gibt dieses Ihnen möglicherweise mehrere Alternativen zur Eintreibung vor, zwischen denen Sie wählen können. Wenn Sie ein Inkasso beauftragen möchten, sollten Sie diese kennen.

 

Schritt 3: Inkassoform wählen

Die Eintreibung von Forderungen kann auf verschiedene Weise geregelt werden. Die Unterschiede betreffen insbesondere die Abrechnung und das Auftreten der Inkassofirma – also, in wessen Namen das Unternehmen tätig wird. Die häufigste Form der Eintreibung ist dabei die sogenannte Forderungseintreibung im Auftrag. Dabei gibt Ihre Firma den Auftrag zur Eintreibung an das Inkassounternehmen ab. Dieses wird in Ihrem Namen tätig, und Sie sind auch der Zahlungsempfänger. Das Inkassobüro wird oft auf Provisionsbasis entlohnt.

Eine Alternative stellt das Abtreten der Forderung dar. Dadurch wechselt der Gläubiger der Forderung und das Inkassobüro treibt die Forderung im eigenen Namen ein. Das bietet mehrere Vorteile: Die Forderung ist „aus den Augen, aus dem Sinn“ – sie verursacht also keinen weiteren Aufwand für Ihr Unternehmen. Ausserdem erhalten Sie so direkt Liquidität: Das Inkassobüro zahlt Ihnen den ausstehenden Betrag unter Berücksichtigung eines Abschlags zurück. Welche der beiden Formen letztlich infrage kommt, hängt vom Angebot des Inkassounternehmens und Ihren persönlichen Entscheidungen ab.

 

Schritt 4: Weitere Zusammenarbeit

Haben Sie sich für die erstere Variante entschieden, ist natürlich auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit dem Inkassobüro wichtig. Der gegenseitige Austausch sorgt dafür, dass wichtige Informationen übermittelt werden. Die Details hängen davon ab, ob der Gläubiger seine Forderungen begleicht oder er die Zahlung weiterhin hinauszögert. Besonders bei gerichtlichen Schritten muss alles gut abgesprochen sein.

Ausserdem bietet es sich an, dass bei guter Zusammenarbeit die Kooperation auf eine dauerhafte Partnerschaft ausgebaut wird. Forderungsausfälle treten immer wieder auf; daher ist es nur von Vorteil, wenn Sie einen starken Partner an Ihrer Seite wissen, der zuverlässig und seriös Ihre Forderungen betreibt. Eine hilfreiche Übersicht über verschiedene Inkassobüros erhalten Sie unter anderem auf der Seite inkasso-offerten.ch.

 

Fazit

Haben Sie noch ausstehende Forderungen, jedoch wenig Kapazitäten, um sich selbst darum zu kümmern? Dann sollten Sie nicht zögern und die Hilfe eines professionellen Inkassounternehmens in Anspruch nehmen. Dieses hilft Ihnen dabei, Forderungen einzutreiben – so bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten professionell und zuverlässig. Ein Inkasso zu beauftragen, ist gar nicht so schwer: Im Vorfeld müssen Sie sich lediglich um den Nachweis über eine bestehende Forderung kümmern, da Inkassofirmen sonst nicht aktiv werden dürfen. Nach der Auswahl des richtigen Inkassobüros und der Wahl der Betreibungsform geht es um eine gute Zusammenarbeit – möglicherweise sogar eine langfristige Partnerschaft, die Ihnen nicht nur Zeit und Geduld, sondern auch bares Geld spart.