Inkasso Glossar Erklärung

Betreibungsverfahren

Möchte ein Gläubiger beim Schuldner gerichtlich offene Forderungen eintreiben, so spricht man in der Schweiz von einer Betreibung. Betreibungen sind oft notwendig, wenn Schuldner trotz Mahnungen ihre Forderungen nicht bezahlen und Gläubiger erfolgreich Geld eintreiben möchten.

Nach einer Zahlungserinnerung und Mahnung folgen in der Regel eine zweite und letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung. Das Betreibungsverfahren kann der Gläubiger selbst, aber auch ein von ihm beauftragtes Inkassounternehmen, einleiten. Dazu wird beim zuständigen Betreibungsamt das Betreibungsbegehren gestellt.

Der Schuldner hat nun drei Möglichkeiten:

  • Er zahlt die ausstehende Forderung innert 20 Tagen und das Betreibungsverfahren wird eingestellt.
  • Er erhebt Rechtsvorschlag innert 10 Tagen und die Betreibung wird gestoppt.
  • Er unternimmt nichts. Dann kann der Gläubiger ein Fortsetzungsbegehren innert eines Jahres stellen.

Wird das Betreibungsverfahren innert 10 Tagen gestoppt, so muss der Gläubiger ein Gerichtsverfahren anstrengen – als Rechtsöffnungsverfahren oder als ordentlichen Zivilprozess. Gewinnt der Gläubiger den Prozess, erfolgt die Rechtsöffnung, die Beseitigung des Rechtsvorschlags und er kann ein Fortsetzungsbegehren beantragen. Verliert der Gläubiger den Prozess, so wird das Betreibungsbegehren eingestellt.

Pfändungsverfahren als Fortsetzungsverfahren

Das Fortsetzungsbegehren führt dazu, dass das zuständige Betreibungsamt die Pfändungsankündigung erlässt. Einkommen und Sachen können nun gepfändet werden. Die Verwertung pfändbarer Sachen wird geprüft und ggfs. durchgeführt. Offene Forderungen können über das Pfändungsverfahren ganz oder teilweise beglichen werden.

Über den restlichen Betrag, der trotz Pfändungsverfahren nicht bezahlt werden kann, erstellt das Betreibungsamt einen Pfändungsverlustschein. Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren. Solange kann die ausstehende Geldforderung aus dem Verlustschein jederzeit wieder erneut betrieben werden.

Der Schuldner bzw. die Schuldnerin hat im Gegenzug die Möglichkeit, jederzeit durch Zahlung an das Betreibungsamt seine Schulden zu begleichen. Wird die Geldforderung aus dem Verlustschein voll und ganz beglichen, wird der Eintrag des Schuldners aus dem Betreibungsregister gelöscht.

Bonitätsprüfung vor Betreibung

Vor der Einleitung eines Betreibungsverfahrens kann es sinnvoll sein, über ein Inkassobüro eine Bonitätsauskunft bzw. Wirtschaftsauskunft einzuholen. Wie steht es um die Liquidität des Schuldners? Ist der Zahlungsunwillige überhaupt zahlungsfähig? Oder ist vielleicht doch die Einigung über eine Ratenzahlung oder einen Vergleich ratsam?

Bei der Entscheidung, ob eine aussergerichtliche oder eine gerichtliche Einigung naheliegt, helfen gerne professionelle Inkassobüros. Sie können anhand von Erfahrungen, umfassendem juristischem Fachwissen und psychologischem Fingerspitzengefühl den Schuldner und sein Zahlungsverhalten häufig gut einschätzen.