Inkasso Glossar Erklärung

Verlustschein

Ein Betreibungsverfahren beim Inkasso Schweiz endet in der Regel mit einer Pfändung oder einem Konkurs und einer daraus resultierenden Abzahlung der offenen Forderung. Werden die offenen Forderungen eines Gläubigers auch in einem Betreibungsverfahren nicht in voller Höhe beglichen, wird über den noch offenen Betrag ein Verlustschein ausgestellt.

Verlustscheine sind in der Schweiz folglich ein Schuldanerkenntnis über eine offene Forderung, die zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht beglichen werden kann. Auf den Verlustschein kann der Gläubiger keine Zinsen erheben. Verlustscheine verjähren innert 20 Jahren.

In dieser Zeit können Gläubiger ihren Schuldner jederzeit wieder betreiben. Selbstverständlich macht das nur dann Sinn, wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners zwischenzeitlich geändert hat. Hat der Schuldner beispielsweise geerbt oder eine grössere Geldsumme ausgezahlt bekommen, so sollte der Gläubiger ein Fortsetzungsbegehren in die Wege leiten, um offene Forderungen eintreiben zu können.

Verlustscheinsanierung

Der Schuldner kann nach einem Geldsegen auch selbst eine Verlustscheinsanierung beantragen. In diesem Fall kann ein Teilerlass der offenen Forderungen mit dem Gläubiger vereinbart werden. Bei einer Verlustscheinsanierung müssen nicht zwingend alle Gläubiger bedient werden. Es ist auch möglich, einzelne Verlustscheine abzuzahlen. Wurden sämtliche Verlustscheine zurückgekauft und zur Löschung eingereicht, werden die Eintragungen in den Registern der Betreibungsämter gelöscht.

Verlustschein-Inkasso

Die Verlustscheinbearbeitung kann sehr langwierig sein und sich über mehrere Jahre ziehen. Gläubiger können in diesen Fällen schnell den Überblick über ihre Verlustscheine verlieren. Damit keine Chancen ungenutzt bleiben, bieten Schweizer Inkassounternehmen das Verlustschein-Inkasso an. Wird ein Inkassobüro mit dem Verlustschein-Inkasso beauftragt, wird regelmässig die finanzielle Situation des Schuldners überprüft:

  • Bonitätsprüfung über Creditreform
  • Wirtschaftsauskunft über Creditreform
  • Gespräch mit dem Schuldner

Benötigt der Gläubiger schnell sein ersehntes Geld, kann er auch Verlustscheine an ein Inkassounternehmen verkaufen. In diesen Fällen wird ihm der Rechnungsbetrag, abzüglich des Betrages für die Risikoübernahme, vom Inkassoanbieter ausgezahlt. So erhält der Gläubiger zwar nicht die vollen 100% seiner offenen Forderungen, aber der Inkassofall ist schnell vom Tisch und auch das Risiko des Forderungsausfalls trägt ab sofort das Inkassoinstitut.